Die Privatinsolvenz bezeichnet das Insolvenzverfahren über das Vermögen einer natürlichen Person, unabhängig von deren beruflichem Status – sei es selbstständig, angestellt oder arbeitslos. Sowohl Personen, die selbstständig tätig waren, als auch Verbraucher, die in der Regel nicht selbstständig tätig sind oder dies waren, können sich in einem Privatinsolvenzverfahren befinden. Das Verfahren für nicht selbstständig tätige Personen wird dabei als Verbraucherinsolvenzverfahren bezeichnet.
Für selbstständig tätige Personen (Einzelunternehmer), besteht die Möglichkeit, während des Insolvenzverfahrens ihre Selbstständigkeit fortzuführen. Mein Ziel bei der Vertretung selbstständig tätiger Personen ist es, mit dem Insolvenzverwalter die Freigabe ihrer selbstständigen Tätigkeit auszuhandeln.
Die Privatinsolvenz ist ein sehr gutes Verfahren zur Entschuldung natürlicher Personen. Nach einer Phase des Wohlverhaltens, die mittlerweile nur noch drei Jahre dauert, können sie schuldenfrei sein.
Ein sehr bewährtes Instrument in der Praxis ist der Insolvenzplan. Mit diesem ist es möglich, innerhalb weniger Monate im Rahmen des Insolvenzverfahrens eine Vereinbarung mit den Gläubigern zu treffen und so eine Schuldenbefreiung zu erreichen. Mehr erfahren...
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