GmbH-Insolvenz

Bereits bei den ersten Anzeichen einer Krise sollte sich der GmbH-Geschäftsführer anwaltlich beraten lassen.

Den Geschäftsführer einer GmbH treffen in der Krise der Gesellschaft zahlreiche Pflichten. Als Krise der Gesellschaft bezeichnet man die vorliegende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Bei Vorliegen dieser Umstände ist der GmbH-Geschäftsführer gesetzlich dazu verpflichtet, innerhalb der vorgeschriebenen Frist einen Insolvenzantrag zu stellen. Ansonsten begeht er Insolvenzverschleppung und macht sich möglicherweise strafbar.

Während des Zeitraums der Insolvenzverschleppung setzt sich der GmbH-Geschäftsführer auch Haftungsansprüchen der Gläubiger der GmbH und des späteren Insolvenzverwalters aus.

Es ist ratsam, dass sich der GmbH-Geschäftsführer bereits bei den ersten Anzeichen einer Krise rechtlich beraten lässt.

Wir stehen GmbH-Geschäftsführern von den ersten Anzeichen einer Krise bis zur Sanierung oder gegebenenfalls der Einleitung des Insolvenzverfahrens beratend zur Seite.


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