Eigenverwaltung / Schutzschirm

Die Eigenverwaltung und der Schutzschirm bieten Unternehmen und natürlichen Personen die Möglichkeit, das Verfahren unter eigener Regie zu durchlaufen – ein erheblicher Vorteil gegenüber der klassischen Regelinsolvenz.

Die Eigenverwaltung und der Schutzschirm sind gerichtliche Sanierungsverfahren. Der Schutzschirm ist eine Spezialität im Rahmen der der Eigenverwaltung und bietet die Möglichkeit, innerhalb von 3 Monaten mit einem Insolvenzplan einen Sanierungserfolg zu erzielen. Eigenverwaltung und der Schutzschirm haben in der Praxis erheblich an Bedeutung gewonnen. Ihr entscheidender Unterschied zum Regelinsolvenzverfahren: Die Geschäftsführung bleibt im Amt und führt das Unternehmen eigenverantwortlich fort, anstatt einem externen Insolvenzverwalter zu weichen. Das Gericht bestellt lediglich einen Sachwalter, dessen Aufgabe auf die Überwachung des Verfahrens beschränkt ist. Die Geschäftsleitung behält damit das Steuer in der Hand – ein entscheidender Vorteil überall dort, wo Sanierungserfolge Vertrauen, Kontinuität und unternehmerisches Insider-Wissen erfordern.

Voraussetzung für die Anordnung der Eigenverwaltung oder den Schutzschirm durch das Gericht ist, dass sie nicht zu Nachteilen für die Gläubiger führt. Maßgeblich sind dabei die Überzeugungskraft des vorgelegten Sanierungskonzepts, das bisherige Verhalten der Geschäftsführung. Entscheidend ist auch der Zeitpunkt der Antragstellung: Eine frühzeitige, sorgfältig begründete Einreichung – möglichst lange vor dem Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit – eröffnet den größten Handlungsspielraum und sichert den gesetzlichen Schutz vor Vollstreckungsmaßnahmen in das Unternehmensvermögen.

Die Qualität der anwaltlichen Begleitung entscheidet in der Eigenverwaltung und dem Schutzschirm maßgeblich über Erfolg oder Scheitern. Die Beratung setzt idealerweise weit im Vorfeld der Antragstellung an. Sie umfasst die Ausarbeitung des Eigenverwaltungsantrags, die Erstellung von Liquiditätsplanung und Finanzierungskonzept, die laufende Koordination mit dem Sachwalter und dem Gläubigerausschuss sowie die gesamte Kommunikation mit dem Insolvenzgericht. Die Eigenverwaltung ist dabei kein Selbstläufer: Erst die enge Verzahnung von rechtlicher Expertise und unternehmerischem Realitätssinn macht sie zum wirksamen Sanierungsinstrument.

Wir beraten und begleiten Unternehmen in allen Phasen der Eigenverwaltung und des Schutzschirms – von der strategischen Vorbereitung des Antrags bis zum erfolgreichen Abschluss des Verfahrens.


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