Sanierung „Krise meistern“
Wenn eine existenzbedrohende Krise droht, ist eine umfassende Sanierungsberatung unerlässlich.
Unsere Hauptaufgabe liegt darin, Unternehmen, Einzelunternehmer und Privatpersonen in insolvenzrechtlichen Angelegenheiten zu beraten und zu vertreten.
Im Rahmen unserer Tätigkeit bieten wir umfassende Beratung sowohl zur Vorbeugung von Unternehmenskrisen als auch zur Vorbereitung von Insolvenzverfahren für natürliche Personen und Unternehmen. Wir begleiten unsere Mandanten während des Verfahrens sowie in den sich daraus ergebenden Fragen. Darüber hinaus vertreten und beraten wir Gläubiger und setzen uns aktiv gegen Anfechtungsansprüche von Insolvenzverwaltern ein.
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt auf der Beratung von GmbH-Geschäftsführern. Wir verstehen die spezifischen Herausforderungen, mit denen sie konfrontiert sind, und setzen uns für ihre Ziele ein. Unsere Expertise umfasst insbesondere die Beratung von GmbH-Geschäftsführern während insolvenzrechtlicher Krisen, die Abwehr von Haftungsansprüchen sowie die Vertretung in Strafverfahren im Zusammenhang mit Insolvenzverschleppung.
Wenn eine existenzbedrohende Krise droht, ist eine umfassende Sanierungsberatung unerlässlich.
Die Privatinsolvenz ist ein sehr gutes Verfahren zur Entschuldung natürlicher Personen.
Eine Insolvenz bedeutet nicht automatisch das Ende der selbstständigen Tätigkeit.
Bereits bei den ersten Anzeichen einer Krise sollte sich der GmbH-Geschäftsführer anwaltlich beraten lassen.
Eine verspätete Stellung des Insolvenzantrags kann für Geschäftsführer erhebliche strafrechtliche und haftungsrechtliche Folgen haben.
Der Insolvenzplan ist das ideale Instrument, um natürliche Personen im Rahmen des Privatinsolvenzverfahrens schnell von ihren Schulden zu befreien.
Über das Orts- und Gerichtsverzeichnis können Sie das für Sie zuständige Insolvenzgericht ermitteln.