Insolvenzrecht

Insolvenzrecht

Unsere Hauptaufgabe liegt darin, Unternehmen, Einzelunternehmer und Privatpersonen in insolvenzrechtlichen Angelegenheiten zu beraten und zu vertreten.

Im Rahmen unserer Tätigkeit bieten wir umfassende Beratung sowohl zur Vorbeugung von Unternehmenskrisen als auch zur Vorbereitung von Insolvenzverfahren für natürliche Personen und Unternehmen. Wir begleiten unsere Mandanten während des Verfahrens sowie in den sich daraus ergebenden Fragen. Darüber hinaus vertreten und beraten wir Gläubiger und setzen uns aktiv gegen Anfechtungsansprüche von Insolvenzverwaltern ein.

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt auf der Beratung von GmbH-Geschäftsführern. Wir verstehen die spezifischen Herausforderungen, mit denen sie konfrontiert sind, und setzen uns für ihre Ziele ein. Unsere Expertise umfasst insbesondere die Beratung von GmbH-Geschäftsführern während insolvenzrechtlicher Krisen, die Abwehr von Haftungsansprüchen sowie die Vertretung in Strafverfahren im Zusammenhang mit Insolvenzverschleppung.


Insolvenzrechtliche Fachgebiete und Schwerpunkte

In diesen Bereichen können wir Ihnen helfen